Vermögenswirksame Leistungen
mit der SAXONIA eG staatliche Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz
Bauen Sie sich ein Vermögen auf
- mit Hilfe von „Vater Staat“
Das gibt Ihnen der Staat dazu:
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro (ledig) bzw. 40.000 Euro (verheiratet) im Jahr liegt, erhalten Sie eine staatliche Sparzulage in Höhe von 20 % auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen.
Die Förderung wird auf maximal 400 Euro Sparleistung pro Jahr und Arbeitnehmer gewährt.
Vergleich der staatlichen Förderungen für VWL
Bauen Sie sich ein Vermögen auf - mit Hilfe von „Vater Staat“
Zusätzlich können Sie:
1. Eine Förderung nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht vermögenswirksame Leistungen darstellen, für die Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage nach § 13 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht. Die Einkommensgrenze für das zu versteuernde Einkommen beträgt 25.600 Euro, bei Ehegatten 51.200 Euro. Die Aufwendungen sind je Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten bis zu 1.024 Euro prämienbegünstigt. Die Prämie be trägt 8,8 % der Aufwendungen.
2. Einen Arbeitgeberzuschuss nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz beantragen.
Die geplante Wertentwicklung Ihrer Geschäftsanteile an der Wohnungsgenossenschaft SAXONIA eG
*Unter Berücksichtigung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie. Bei den Ergebnissen handelt es sich um Prognosewerte, die nicht garantiert werden. Sie können höher oder niedriger ausfallen.
Kontaktieren Sie uns +49 30 2128 0630
Wir beraten Sie gern
Ihre Vorteile auf einen Blick
mit der SAXONIA eG
20 %
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer.
8,8 %
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Subvention. Sie ist gemeinsam mit der Arbeitnehmersparzulage ein wesentliches Element der Förderung des Bausparens und der Vermögensbildung.
freiwillige Leistung
Der Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksame Leistungen ist zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das Sie zum Vermögensaufbau nutzen sollten. Der Höchstbetrag, den Ihr Arbeitgeber für vermögenswirksame Leistungen bezahlt, beträgt 40 Euro im Monat. Die genaue Höhe ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.