Die SAXONIA eG

...kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, modernisieren und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe; soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen und Kapitalanlagen sind zulässig.

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Gegenstand der SAXONIA eG ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung und die Ermöglichung des Erwerbs von Wohneigentum.

Die SAXONIA eG hat das Ziel

Wohnungen zu erwerben und zu errichten sowie Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, Eigentum an einer Wohnung der Genossenschaft zu erwerben.

Arbeitnehmersparzulage

Einzahlungen, die in Form von vermögenswirksamen Leistungen gewährt werden und auf die Beteiligung eingehen, werden mit 20 % Arbeitnehmersparzulage gefördert. Prämienbegünstigt sind bis zu 400 EUR jährlich, bei Ehegatten 800 EUR.

Mitglieder der SAXONIA eG

...haben unabhängig davon, ob sie Wohnraum der Genossenschaft nutzen oder erwerben, die Möglichkeit, die staatlichen Förderungen über Arbeitnehmersparzulage nach dem 5. VermBG und Wohnungsbauprämie nach dem WoPG zu beantragen.

Wohnungsbauprämie

Darüber hinaus geleistete Einzahlungen sowie diese, die nicht als vermögenswirksame Leistungen eingehen, zum Beispiel vom Mitglied selbst entrichtet werden, werden mit 8,8 % Wohnungsbauprämie bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 512 EUR, bei Ehegatten 1.024 EUR gefördert.

Der Anspruch auf die staatlichen Subventionen setzt stets die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraus. Diese richten sich nach den persönlichen Verhältnissen eines jeden Mitgliedes.

Kontaktieren Sie uns +49 30 2128 0630

Wir beraten Sie gern