In den FAQs finden Sie Antworten zu regelmäßig gestellten Fragen.

Wenn Sie Ihre Frage nicht finden können, melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie gern.

Allgemein

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Saxonia eG?

Durch den Beitritt zur Genossenschaft haben Sie die Möglichkeit, die staatlichen Förderungen über Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % und/oder Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % in Anspruch zu nehmen. Das Finanzamt berechnet die Förderungen auf Grundlage Ihrer jährlichen Einzahlungen sowie der gesetzlichen Bestimmungen und zahlt diese aus.

Muss ich in einer Genossenschaftswohnung wohnen?

Ziel ist es, vorrangig den Mitgliedern der Genossenschaft Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Beitritt zur Genossenschaft verpflichtet Sie jedoch nicht, in einer unserer Wohnungen zu wohnen.

Besteht eine Teilnahmepflicht an der Generalversammlung?

Nach Erstellung des Jahresabschlusses des vorangegangen Jahres laden wir alle Mitglieder zur ordentlichen Generalversammlung ein. Die Teilnahme ist freiwillig. Wir würden uns freuen, Sie auf unserer Versammlung begrüßen zu dürfen.

Ich habe den Arbeitgeber gewechselt – was ist zu tun?

Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir senden Ihnen einen neuen Antrag auf Zahlung vermögenswirksamer Leistungen für Ihren aktuellen Arbeitgeber zu. Dieser ist vervollständigt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Wir leiten den Antrag nach Bearbeitung an Ihren Arbeitgeber weiter.

Wie kann ich mich über meinen aktuellen Kontostand informieren?

Setzten Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir schicken Ihnen umgehend einen aktuellen Kontoauszug zu.

Kann ich die Beiträge selbst zahlen/jemand anderes für mich einzahlen?

Die Beiträge können in Form von vermögenswirksamen Leistungen über Ihren Arbeitgeber eingezahlt werden. Die Förderung über das Finanzamt ist hier am höchsten. Natürlich können die Beiträge auch von Ihnen selbst oder einem Dritten eingezahlt werden. Für diese Einzahlungen haben Sie unter Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf 8,8 % Wohnungsbauprämie.

Kann ich Sonderzahlungen leisten?

Neben den regulären Beiträgen können Sie jederzeit höhere Einzahlungen leisten.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Erstmals ist für die vermögenswirksamen Leistungen, die nach dem 31.12.2016 angelegt worden sind, das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung anzuwenden. Somit sind keine Papierbescheinigungen mehr auszustellen – die entsprechenden Daten, die bisher auf der Bescheinigung in Papierform anzugeben waren (Institutschlüssel, Höhe der geleisteten Zahlungen vermögenswirksamer Leistungen etc.) – sind von uns nun elektronisch zu melden. Hierfür benötigen wir Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihre Zustimmung zur Datenübermittlung. Jährlich melden wir die Daten bis zum 28. Februar für das vorangegangene Jahr. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 % auf maximal 400 EUR jährlich, daher werden maximal 400 EUR gemeldet. Die darüber hinaus geleisteten Einzahlungen sowie Zahlungen, die Sie selbst leisten, sind Berechnungsgrundlage für die Wohnungsbauprämie.

Ich habe den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten – was ist zu tun?

Alle zwei Jahre schicken wir Ihnen die Anträge auf Wohnungsbauprämie für die beiden vorangegangen Jahre sowie eine Erläuterung zum Ausfüllen der Anträge zu. Vervollständigt und unterschrieben sind die Anträge im Original an die Genossenschaft zurückzusenden. Nach Bearbeitung reichen wir Anträge bei der zuständigen Wohnungsbauprämiensammelstelle zur Berechnung und Festsetzung der Prämien ein.

Wie lange läuft die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Die Zahlungsverpflichtung besteht bei ungekündigter Mitgliedschaft bis zur Volleinzahlung der gezeichneten Geschäftsanteile nebst Beitrittsbearbeitungsentgelt. Haben Sie die gezeichneten Geschäftsanteile voll eingezahlt aber die Mitgliedschaft noch nicht gekündigt, ruht das eingezahlte Geschäftsguthaben.

Kann ich die Zahlungen aussetzen?

Die Zahlungen können nach Antrag und Zustimmung durch den Vorstand für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgesetzt werden. Die Mitgliedschaft kann nicht gänzlich beitragsfrei gestellt werden.

Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?

Die Mitgliedschaft kann jederzeit ordentlich unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist von fünf Jahren zum Geschäftsjahresende, dem 31. Dezember, gekündigt werden. Bis zum Wirksamen Ausscheiden besteht die Zahlungsverpflichtung. Können Sie aus persönlichem/wirtschaftlichem Grund Ihren Zahlungsverpflichtungen aus der Mitgliedschaft nicht mehr nachkommen, besteht für Mitglieder, die der Genossenschaft ein Jahr angehört haben, das Recht auf außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Geschäftsjahresende, dem 31. Dezember. Für das Vorliegen des außerordentlichen Kündigungsrechts sind schriftlich Nachweise zu erbringen. Grundsätzlich hat eine Kündigung schriftlich zu erfolgen (per Brief, Fax oder E-Mail).

Wann erhalte ich die Auszahlung meines Geschäftsguthabens?

Auszahlungen aus dem Geschäftsguthaben können nur nach wirksamen Ausscheiden aus der Genossenschaft im Zuge der Auseinandersetzung erfolgen. Die Auseinandersetzung erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Ihrem wirksamen Ausscheiden aus der Genossenschaft. Nach Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Bestätigung durch die Generalversammlung erhalten Sie das Abrechnungsschreiben.

Kann ich meine Kündigung zurück nehmen?

Die Kündigung kann bis zum Wirksamwerden jederzeit schriftlich aufgehoben werden.

Beendigung der Mitgliedschaft durch die Genossenschaft

Der SAXONIA eG ist eine ordentliche Kündigung des Mitgliedes nicht erlaubt. Sie kann jedoch ein Mitglied gemäß § 11 der Satzung aus wichtigem Grund ausschließen, insbesondere bei genossenschaftswidrigem Verhalten, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mitgliedes oder Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen.

Kann ich die Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen?

Eine Übertragung der Mitgliedschaft kann grundsätzlich erfolgen. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Weitere Fragen?

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