Generalversammlung:

Mitglieder der SAXONIA eG

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Ist eine unternehmerische Beteiligung, bei der das wirtschaftliche Ergebnis von zahlreichen variablen Faktoren abhängt, die auch Risiken beinhalten. Die Mitgliedschaft kommt nach schriftlicher Erklärung des/r Beitretenden und Zulassung durch den Vorstand zu Stande. Durch den Beitritt erwirbt das Mitglied Geschäftsanteile an der Genossenschaft, die es sich verpflichtet – meist in monatlichen Raten über einen Zeitraum von mehreren Jahren – einzuzahlen. Die Beitrittserklärung finden Sie in unseren Downloads.

Bis zum Jahr 2016 sind der SAXONIA eG ca. 8.300 Mitglieder mit einem Beteiligungsvolumen von ca. 54 Millionen Euro beigetreten.

Bei vertragsgemäßer Erfüllung der Einzahlungen bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erhält das Mitglied eine Verzinsung nach §§ 12 und 40 der Satzung der SAXONIA eG von jährlich mindestens 3 Prozent auf die jeweils voll eingezahlten Geschäftsanteile.

Neben der Zahlung des Beitrittsbearbeitungsentgeltes und der vollständigen Einzahlung der Geschäftsanteile bestehen für das Mitglied keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Auch im Falle einer möglichen, jedoch unwahrscheinlichen, Insolvenz der Genossenschaft, sind gemäß Satzung keine Nachschüsse zu leisten.

Über 8.300 Mitglieder

Bis zum Jahr 2016 sind der SAXONIA eG ca. 8.300 Mitglieder mit einem Beteiligungsvolumen von ca. 54 Millionen Euro beigetreten.

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